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WICHTIGE INFORMATION


Beschluß über die Aussetzung der Wehrpflicht


Von dem Parlament der Republik Serbien wurde am 15. Dezember 2010 der Beschluß über die Aussetzung der Wehrpflicht erlassen ("Amtsblatt der Republik Serbien" Nr. 95 vom 17. Dezember 2010). Der Beschluß über die Aussetzung der Wehrpflicht sieht Folgendes vor: 
 

  • Die Wehrpflicht wird mit der Ableistung des Wehrdienstes der letzten im Jahr 2010 einberufenen Soldaten ausgesetzt und bezieht sich auch auf Rekruten, die aus Gewissensgründen Zivildienst geleistet haben.
  • Ab dem 01.01.2011 erfolgt die Ableistung des Wehrdienstes aufgrund des Freiwilligenprinzips im Einklang mit dem Gesetz über die Wehr-, Arbeits- und materielle Pflicht („Amtsblatt der Republik Serbien“ Nr. 88/09 und 95/10).

Der Art. 135, Abs 5 des Gesetzes über die Wehr-, Arbeits- und materielle Pflicht sieht vor, dass alle Personen, die den Wehrdienst nicht aufgrund des Freiwilligenprinzips ableisten wollen, der Pflicht der Eintragung in die Wehrpflichtevidenz und der Ableistung in dem Reservebestand unterliegen.
Der Art. 73 des Gesetzes über die Wehr-, Arbeits- und materielle Pflicht sieht vor, dass die Wehrpflichtevidenz der im Ausland lebenden Wehrpflichtigen von dem diplomatisch-konsularischen Auslandsvertretungen geführt wird. 
Der Art. 64, Abs 1 und 2 des Gesetzes über die Wehr-, Arbeits- und materielle Pflicht verpflichtet alle Wehrpflichtigen (Rekruten und Personen im Reservebestand) zu Folgendem:

„Der Rekrut oder die Person im Reservebestand (Reservist), der für länger als ein Jahr ins Ausland verreist, hat sich innerhalb von 30 Tagen ab dem Tag des Grenzübergangs in der zuständigen diplomatisch-konsularischen Auslandsvertretung anzumelden, um in der Evidenz der Wehrpflichtigen erfasst zu werden. 
Im Ausland lebende Personen haben sich in dem Jahr, in dem sie die Volljährigkeit erreichen, in der diplomatisch-konsularischen Vertretung anzumelden, um in der Evidenz der Wehrpflichtigen erfasst zu werden.

Die Eintragung in die Evidenz der diplomatisch-konsularischen Auslandsvertretung wird als Ableistung des Wehrdienstes betrachtet.
 

 

For further information, please contact Consulate General.


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