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E-Konsulat

  

 

 

 

AB DEM 01.03.2023 WIRD DAS NEUE ELEKTRONISCHE TERMINBUCHUNGSSYSTEM  „E-KONZULAT“ IM GENERALKONSULAT FÜR ALLE KONSULARISCHE DIENSTLEISTUNGEN AUSSER DEN FOLGENDEN ANGEWENDET:

-Abholung eines ausgestellten Reisepasses

-Vorsprache und Dokumentenvorlage bezüglich der Eheschließung im Generalkonsulat

-Leichenpass (Sprovodnica)

 

HIER FINDEN SIE ANTWORTEN AUF DIE AM HÄUFIGSTEN GESTELLTEN FRAGEN:

 

1. ANTRAG AUF EINEN NEUEN BIOMETRISCHEN SERBISCHEN REISEPASS
2. BEANTRAGUNG EINES REISEPASSES FÜR EIN MINDERJÄHRIGES KIND
3. AUSSTELLUNG EINES REISEPASSERSATZES ZUR AUSREISE IN DIE REPUBLIK SERBIEN (PL)

1. ANTRAG AUF EINEN NEUEN BIOMETRISCHEN SERBISCHEN REISEPASS

Benötigte Unterlagen:

- vorhandenes biometrisches Reisedokument R. Serbien und

- Nachweis über den regulären Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (Aufenthaltserlaubnis)

Gebühr: 67,00 Euro

Vereinbaren Sie einen Termin über das E-Konsulat-Portal.

WICHTIG:

- Der Pass kann nicht verlängert werden, es wird immer ein neues Passheft ausgestellt.

- Die gesetzliche Frist für die Bearbeitung von Anträgen und die Ausstellung eines neuen Reisedokuments beträgt bis zu 60 Tage (zwei Monate) und in einigen Fällen sogar noch länger.

- Wenn Sie zum ersten Mal einen biometrischen Reisepass der Republik Serbien beantragen oder einen sog. blauen Pass der BRJ besitzen (Abgelaufen im Jahr 2009), wenden Sie sich per Email an folgende Adresse: info@gksrbfra.de 

- Bei der Übergabe eines neuen Reisepasses muss der alte Reisepass persönlich mitgebracht werden (außer bei Verlusst oder Erstaustellung), der entwertet  wird.

- Befindet sich der Visumsaufkleber (Aufenthaltstitel) im alten Pass, wendet sich der Inhaber des neuen Reisedokuments an die zuständige deutsche Behörde, um eine blaue Aufenthaltskarte zu bekommen.

2. BEANTRAGUNG EINES REISEPASSES FÜR EIN MINDERJÄHRIGES KIND

Der Antrag wird von beiden Elternteilen oder des Erziehungsberechtigten im Beisein des Kindes gestellt.

Benötigte Unterlagen:

- Reisedokumente für das Kind und die Eltern 

- Nachweis über den geregelten Aufenthalt der Eltern (und des Kindes) in der Bundesrepublik Deutschland (Aufenthaltserlaubnis).

-Gebühr: 67 Euro

Vereinbaren Sie einen Termin über das E-Konsulat-Portal. 

3. AUSSTELLUNG EINES REISEPASSERSATZES ZUR AUSREISE IN DIE REPUBLIK SERBIEN (PL)

Wenn Sie aus irgendeinem Grund dringend in die Republik Serbien reisen müssen und Ihr Reisepass nicht mehr gültig oder beschädigt, gestohlen oder verloren ist, kann Ihnen das Generalkonsulat ein Reisedokument als eine Art Reisedokument mit kurzer Gültigkeitsdauer ausstellen (eine Woche gültig), der nur für die Einreise nach Serbien verwendet wird und nicht für die Weiterreise oder Rückreise nach Deutschland verwendet werden kann.

Benötigte Unterlagen:

- zwei Bilder 3,5 x 4,5,

- vorhandener Reisepass (falls abgelaufen oder beschädigt) oder Verlust-/Diebstahlbescheinigung des Reisepasses (falls gestohlen oder vermisst),

oder

-  serbischer Personalausweis 

Bei Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses müssen Sie sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle Ihres Wohnorts in der Bundesrepublik Deutschland wenden, um den Verlust oder Diebstahl des Reisedokuments zu melden (Verlustanzeige). Sie müßen eine Bescheinigung mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und -ort sowie einem Vermerk, dass Sie den Verlust/Diebstahl Ihres Reisepasses gemeldet haben in das Generalkonsulat mitbringen. Sie sollten die Bescheinigung beibehalten, um ein neues Reisedokument in Serbien ausgestellt zu bekommen.

- Gebühr: 42 Euro

4. REGISTRIERUNG EINES NEUGEBORENEN KINDES

Die Anmeldung der Geburt eines Kindes im Ausland (BR Deutschland) und der Antrag auf Eintragung in das Staatsbürgerregister und Geburtenregister der Republik Serbien wird von beiden Elternteilen eingereicht.

Benötigte Unterlagen:

- gültige Reisepässe beider Elternteile (die Anwesenheit nur eines Elternteils ist mit notariell beglaubigter und übersetzter Einwilligung des anderen Elternteils möglich),

- Geburtsurkunde für ein Kind, auf einem internationalen Formular, das nicht älter als 6 Monate ist,

- ein Auszug aus dem Eheregister der Eltern, d. h. die vor einer ausländischen Behörde ausgestellte, mit einem APOSTILLEN-Stempel beglaubigte und ins Serbische übersetzte Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern nicht verheiratet sind.

Das Generalkonsulat leitet den Antrag an das zuständige Standesamt weiter, dass das Kind in das zuständige Geburtenregister in der Republik Serbien einträgt. Daraufhin können die Eltern  einen Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind stellen, wenn die Familie einen geregelten Aufenthalt in der BR Deutschland hat.

Gebühr: 10 Euro.

Dauer der Eintragung: 4-8 Arbeitswochen

Vereinbaren Sie einen Termin über das E-Konsulat-Portal.

 

 


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